Die neue QR-Rechnung – das sollten Sie wissen  

1. Adieu Einzahlungsschein – Willkommen QR-Rechnung 

Im Juni 2020 eingeführt, so wird die QR-Rechnung ab Oktober 2022 obligatorisch. 

Bisher haben Unternehmungen ihre Rechnungen mit orangen (ESR) und roten Einzahlungsscheinen verschickt. Die neue QR-Rechnung ersetzt gleich beide Einzahlungsscheine. 

2. Die Vorteile der QR-Rechnung 

Sie haben es als Unternehmen deutlich einfacher. Sie können Ihre Rechnungen künftig auf handelsüblichen Schwarz-Weiss-Druckern erstellen. Sie müssen somit keine Bestellung mehr bei der Bank und Postfinance für Spezialpapier aufgeben. Auch als Privatkundin oder -kunde bietet die QR-Rechnung viele Vorteile: 

  • QR-Codes können schnell und einfach mit dem Smartphone gescannt werden 
  • Abtippen von Konto- und Referenznummer gehört der Vergangenheit an 
  • Alle relevanten Zahlungsinformationen sind im QR-Code integriert 
  • QR-Rechnungen können über Digital Banking, Smartphones, Bank Multimaten, auf dem Postweg oder am Postschalter beglichen werden 

3. Wie wird eine QR-Rechnung erstellt? Wir helfen Ihnen dabei! 

Wir von der rütsche & partner ag arbeiten eng zusammen mit der Abacus und AbaNinja Softwarelösung. Mit der AbaNinja Software ist es problemlos möglich eine QR-Kundenrechnung zu erstellen und QR-Lieferantenrechnungen zu bezahlen. Die Anbindung ans Abacus ist ebenfalls jederzeit möglich. 

Wir beraten und unterstützen Sie sehr gerne bei diesem Prozess und freuen uns mit Ihnen zusammen die kleine Revoultion des Schweizer Zahlungsverkehrs der QR-Rechnung einzuführen. 

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