Erbschaft- und Schenkungssteuern – vorausschauend planen, Belastungen reduzieren

Wenn Vermögen innerhalb der Familie übertragen wird, spielen Erbschafts- und Schenkungssteuern eine zentrale Rolle.

Die kantonalen Unterschiede sind erheblich: Freibeträge, Steuersätze und Fristen variieren je nach Wohnsitz und Verwandtschaftsgrad. Wer frühzeitig plant, kann nicht nur steuerliche Belastungen reduzieren, sondern auch familiäre Spannungen vermeiden und die Vermögensübergabe geordnet gestalten.

Vermögen übertragen – klar geregelt, steuerlich sinnvoll

Eine Vermögensübertragung – sei es durch Erbschaft, Schenkung oder Erbvorbezug – ist mehr als eine steuerliche Frage. Sie berührt persönliche Erwartungen, familiäre Beziehungen und langfristige finanzielle Sicherheit. Rütsche & Partner verbindet steuerliche Kompetenz mit Erfahrung in Vorsorge-, Nachlass- und Strukturierungsfragen und sorgt dafür, dass Ihre Entscheidungen klar dokumentiert und rechtlich korrekt umgesetzt werden.

 

Wir prüfen, welche Steuern in Ihrem Kanton anfallen, welche Freibeträge oder Befreiungen gelten und wie sich eine geplante Übertragung steuerlich optimal gestalten lässt. Dabei betrachten wir Ihre Situation ganzheitlich: Vermögen, Immobilien, Beteiligungen, Vorsorgegelder, Familienkonstellation und rechtliche Vereinbarungen wie Eheverträge, Erbverträge oder Testamente.

 

Durch vorausschauende Planung – beispielsweise Schenkungen oder Erbvorbezüge zu Lebzeiten – lassen sich steuerliche Nachteile vermeiden und organisatorische Fragen frühzeitig klären. Das schafft Sicherheit für Sie und Transparenz für die nächste Generation.

Unser Angebot

Für Privatpersonen

  • Steuerliche Beratung zu Erbschaften, Schenkungen und Erbvorbezügen
  • Prüfung kantonaler Steuersätze, Freibeträge und Fristen
  • Gestaltung steueroptimierter Vermögensübertragungen
  • Unterstützung bei Immobilienübertragungen im Familienkreis
  • Beratung zu Eheverträgen, Erbverträgen und Testamenten (in Zusammenarbeit mit Fachstellen)
  • Ganzheitliche Abstimmung mit Vorsorge und Vermögensplanung

 

Für Unternehmen / Familienunternehmen

  • Steuerliche Planung von Unternehmensübertragungen innerhalb der Familie
  • Bewertung von Beteiligungen und Einordnung in Erbschafts- und Schenkungssteuern
  • Analyse von Nachfolgeregelungen in Verbindung mit Unternehmenssteuern
  • Strukturierung von Übertragungen (Holding, Beteiligungen, Stimmrechtsregelungen)
  • Begleitung bei komplexen Vermögens- und Eigentümerstrukturen

Häufig gestellte Fragen zu Erbschaft- und Schenkungssteuern

Nein, die Höhe der Steuern sowie Freibeträge und Steuersätze unterscheiden sich je nach Kanton teils deutlich.

Grundsätzlich ja, ausser sie fällt unter kantonale Freibeträge oder Befreiungen. Die Regeln variieren je nach Wohnsitzkanton.

Durch vorausschauende Planung, etwa mit Schenkungen/Erbvorbezügen zu Lebzeiten oder durch klare vertragliche Regelungen (Ehevertrag, Erbvertrag, Testament etc.)

Sie schützt Vermögen, beugt Konflikten vor und entlastet die Familie im Erbfall.

Ihre
Ansprechperson

Dominic Brummer

Dipl. Treuhandexperte

Dipl. Treuhandexperte Partner