Rechtsmittelverfahren – Einsprachen, Rekurse, Beschwerden

Bei Differenzen mit den Steuerbehörden ist ein Rechtsmittelverfahren oft der richtige Weg, um eine faire Lösung zu erreichen.

Einsprachen, Rekurse und Beschwerden erfordern jedoch ein präzises Vorgehen, fundierte Begründungen und die strikte Einhaltung gesetzlicher Fristen. Sorgfältig vorbereitet, bieten diese Verfahren die Chance, Unstimmigkeiten zu klären und eine sachgerechte Lösung zu finden. Nutzen Sie unsere Erfahrung bei der Vertretung Ihrer Interessen.

Einsprachen, Rekurse und Beschwerden

Ein Rechtsmittelverfahren ist kein Routineprozess: Es verlangt eine fundierte Analyse der ursprünglichen Veranlagung, das Erkennen von Fehlern oder fehlenden Tatsachen sowie eine schlüssige, nachvollziehbare Begründung. Rütsche & Partner unterstützt Sie dabei, den Sachverhalt fachlich einzuordnen, Unterlagen aufzubereiten und ein starkes, stichhaltiges Argumentarium zu formulieren.

 

Wir prüfen die Veranlagung im Detail, identifizieren Fehlerquellen, klären unklare Punkte und zeigen auf, wo Korrekturen möglich oder notwendig sind. Dabei achten wir stets darauf, dass alle gesetzlichen Fristen eingehalten werden – denn diese sind verbindlich und absolut entscheidend für die Erfolgschancen.

 

Bei Bedarf führen wir die gesamte Korrespondenz mit den Steuerbehörden, beantworten Rückfragen, bereiten Stellungnahmen vor und begleiten Sie bis zum Entscheid – transparent, fachkundig und mit dem Ziel, Ihre Interessen wirksam zu vertreten.

Unser Angebot

Für Privatpersonen

  • Prüfung von Veranlagungen und steuerlichen Entscheiden
  • Vorbereitung und Einreichung von Einsprachen
  • Formulierung fundierter Begründungen
  • Kommunikation mit Steuerbehörden
  • Begleitung bei Rekursen und Beschwerden

 

Für Unternehmen / juristische Personen

  • Vollständige Führung von Einsprachen, Rekursen und Beschwerden
  • Analyse von Veranlagungen, MWST-Entscheiden oder komplexen Geschäftsvorfällen
  • Erstellung fachlich fundierter Argumentationen
  • Vertretung gegenüber Behörden auf kantonaler oder nationaler Ebene
  • Unterstützung bei Steuerprüfungen und technischen Abklärungen

Häufig gestellte Fragen zu Rechtsmittelverfahren

Wenn wesentliche Tatsachen nicht berücksichtigt wurden, Berechnungen fehlerhaft sind oder der Entscheid nicht den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Eine Einsprache ermöglicht eine erneute, unabhängige Prüfung.

In der Regel beträgt die Frist 30 Tage ab Erhalt der Verfügung. Diese Frist ist verbindlich und darf nicht verpasst werden. Wir überwachen sie für Sie.

Grundsätzlich ja – jedoch sind Verfahren komplex und erfordern Erfahrung. Mit fachkundiger Unterstützung steigen die Erfolgschancen deutlich.

Ja. Wir begleiten den gesamten Prozess und vertreten Ihre Interessen auf allen Ebenen – von der Einsprache bis zu weiterführende Rechtsmittel.

Ihre
Ansprechperson

Dominic Brummer

Dipl. Treuhandexperte

Dipl. Treuhandexperte Partner