Testamente, Ehe- und Erbverträge – Klarheit schaffen, bevor es wichtig wird

Fragen zur Erbfolge sind oft emotional belastet und können ohne klare Regelungen schnell zu Unsicherheiten oder Konflikten führen.

Ein Testament oder ein Ehe- bzw. Erbvertrag schafft Verbindlichkeit und Transparenz. Dabei geht es nicht nur um gesetzliche Vorgaben, sondern auch darum, persönliche Wünsche, familiäre Besonderheiten und langfristige Ziele klar abzubilden. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Regelungen rechtssicher, verständlich und individuell passend zu gestalten.

Ihre Nachlasswünsche – rechtssicher formuliert und individuell abgestimmt

Ein Testament oder ein Erbvertrag ermöglicht es Ihnen, Ihren Nachlass so zu regeln, dass er Ihren Vorstellungen entspricht. Wir prüfen Ihre Ausgangslage, erklären die Möglichkeiten der gesetzlichen und freien Quote und zeigen auf, wie Sie Vermögenswerte – auch Immobilien, Unternehmensanteile oder Vorsorgegelder – klar strukturieren können. Wo immer sinnvoll und notwendig, sprechen wir uns mit den entsprechenden Partnern ab.

 

Wir helfen Ihnen dabei,

  • persönliche Wünsche präzise zu formulieren,
  • familiäre Dynamiken zu berücksichtigen,
  • steuerliche und rechtliche Auswirkungen zu verstehen,
  • und typische Konfliktpunkte frühzeitig auszuschliessen.

 

Ob Testament oder Erbvertrag: Wir sorgen dafür, dass Ihr Wille eindeutig, rechtlich gültig und für alle Beteiligten nachvollziehbar festgehalten ist.

 

Unser Angebot

  • Beratung zu Testamenten, Erbverträgen und Eheverträgen
  • Analyse der gesetzlichen und individuellen Erbfolgesituation
  • Unterstützung bei der Formulierung persönlicher Nachlasswünsche
  • Vorbereitung für die öffentliche Beurkundung (bei Ehe-/Erbverträgen)
  • Überarbeitung oder Ergänzung bestehender Dokumente
  • Klärung steuerlicher und familiärer Konsequenzen
  • Einbettung in die Gesamtplanung (Vorsorge, Vermögen, Unternehmensnachfolge)

Häufig gestellte Fragen zu Testamente, Ehe- und Erbverträge

Immer dann, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren persönlichen Vorstellungen entspricht oder Sie die freie Quote gezielt einsetzen möchten. So lassen sich klare Verhältnisse schaffen und Konflikte vermeiden.

Ein Testament wird einseitig verfasst und kann jederzeit geändert werden. Ein Erbvertrag ist eine verbindliche Vereinbarung mehrerer Parteien und erfordert die Zustimmung aller Beteiligten. Er kann nur gemeinsam angepasst oder aufgehoben werden.

Ja. Ehe- und Erbverträge müssen öffentlich beurkundet werden, um rechtlich gültig zu sein. Nur so entfalten sie ihre verbindliche Wirkung.

Ja, ein eigenhändiges Testament ist gültig, muss aber vollständig handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben sein. Dennoch kann eine fachliche Überprüfung Konflikte oder Formfehler verhindern.

Selbstverständlich – gerade bei Immobilien, Vermögen oder Unternehmensanteilen sind steuerliche Auswirkungen ein zentraler Bestandteil der Planung.

Ihre
Ansprechperson

Thomas Wiesli

Dipl. Treuhandexperte

Dipl. Treuhandexperte Partner