Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung – damit Ihr Wille respektiert wird

Ein unerwarteter Unfall oder eine schwere Erkrankung kann dazu führen, dass man vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr selbst entscheiden kann.

Mit einem Vorsorgeauftrag und einer Patientenverfügung stellen Sie sicher, dass Ihre persönlichen, finanziellen und medizinischen Angelegenheiten nach Ihren Vorstellungen geregelt werden. Wir unterstützen Sie dabei, diese wichtigen Dokumente klar, rechtsgültig und gut verständlich zu formulieren – damit Ihre Werte und Entscheidungen jederzeit respektiert werden.

Vorsorgeauftrag – Wer entscheidet, wenn Sie es selbst nicht können?

Ein Vorsorgeauftrag ermöglicht es Ihnen, festzulegen, wer Sie in persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten vertreten soll, falls Sie urteilsunfähig werden. Rütsche & Partner begleitet Sie bei der Erarbeitung dieses Dokuments, klärt rechtliche Rahmenbedingungen und sorgt dafür, dass Ihre Wünsche eindeutig formuliert und korrekt festgehalten werden. So behalten Sie die Kontrolle – selbst dann, wenn Sie sie nicht mehr ausüben können.

Unser Angebot

  • Beratung zu Inhalt, Aufbau und rechtlichen Anforderungen eines Vorsorgeauftrags
  • Erstellung oder Überarbeitung bestehender Dokumente
  • Klärung von Rollen, Vertretungsrechten und Verantwortlichkeiten
  • Präzise Abbildung der finanziellen, organisatorischen und persönlichen Bereichen
  • Strukturierte Dokumentation zur sicheren Aufbewahrung
  • Auf Wunsch Einbindung in eine umfassende Vorsorge- oder Nachlassplanung

Patientenverfügung – medizinische Entscheidungen nach Ihrem Willen

Eine Patientenverfügung schafft Klarheit für Situationen, in denen man selbst nicht mehr fähig ist, eigene Entscheidungen zu treffen. Darin wird festgelegt, welche medizinischen Massnahmen erwünscht oder ausgeschlossen sind, und wer im Ernstfall Entscheidungen treffen soll. Das nimmt Angehörigen eine grosse Belastung ab und stellt sicher, dass der eigene Wille respektiert wird.

 

Ihr Arzt ist ein wichtiger Ansprechpartner, da er bei der Formulierung konkreter medizinischer Wünsche helfen kann.

Häufig gestellte Fragen zu Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung

Grundsätzlich jede volljährige und urteilsfähige Person, die Sie ausdrücklich bevollmächtigen möchten – eine Vertrauensperson, Angehörige oder eine externe Fachperson.

Verschiedene Organisationen wie das Schweizerische Rotes Kreuz, Caritas, Spitex oder auch die FMH bieten entsprechende Vorlagen sowie eine Wegleitung an. Sie können eine Kurzversion oder auch eine ausführliche Version wählen.

Sie legt fest, welche medizinischen Massnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Angehörige werden entlastet, und Ihr Wille wird respektiert.

Ja – sofern sie schriftlich erstellt, datiert und unterschrieben ist. Ärztinnen, Ärzte und Spitäler sind verpflichtet, sich daran zu halten.

Ja. Sie können sie jederzeit anpassen oder komplett neu erstellen. Wichtig ist, dass nur die aktuelle Version verwendet wird.

Ihre
Ansprechperson

Dominic Brummer

Dipl. Treuhandexperte

Dipl. Treuhandexperte Partner