Revision der Jahresrechnung – verlässliche Prüfung für Klarheit und Sicherheit
Die Revision Ihrer Jahresrechnung stellt sicher, dass der Abschluss den gesetzlichen Vorgaben entspricht und für Dritte zuverlässig ist.
Je nach Grösse und Art Ihres Unternehmens führen wir eine eingeschränkte oder eine ordentliche Revision durch. Dabei arbeiten wir strukturiert, transparent und eng mit Ihnen zusammen. So erhalten Sie nicht nur eine Bestätigung der Jahresrechnung, sondern auch wertvolle Hinweise zu Prozessen, internen Kontrollen und Ihrer finanziellen Lage.
Je nach Grösse und Art Ihres Unternehmens führen wir eine eingeschränkte oder eine ordentliche Revision durch. Dabei arbeiten wir strukturiert, transparent und eng mit Ihnen zusammen. So erhalten Sie nicht nur eine Bestätigung der Jahresrechnung, sondern auch wertvolle Hinweise zu Prozessen, internen Kontrollen und Ihrer finanziellen Lage.
Eingeschränkt oder ordentlich – Prüfungen, die Vertrauen schaffen
Eine professionelle Revision ist weit mehr als eine formelle Pflicht. Rütsche & Partner prüft Ihre Jahresrechnung systematisch, analysiert die relevanten Abläufe und macht auf Risiken, Auffälligkeiten oder Verbesserungspotenziale aufmerksam. Damit schaffen wir eine Grundlage, die sowohl intern als auch gegenüber Banken, Investoren oder Behörden Vertrauen erzeugt.
Bei der eingeschränkten Revision stützen wir uns vor allem auf Befragungen und analytische Prüfungshandlungen. Die ordentliche Revision geht deutlich weiter: Sie umfasst eine umfassende Detailprüfung, vertiefte Kontrollen und eine breitere Beurteilung der internen Prozesse. Welche Variante notwendig ist, ergibt sich aus den gesetzlichen Kriterien (Art. 727 und 727a OR) oder Ihrer freiwilligen Entscheidung für mehr Transparenz und Sicherheit.
Während der gesamten Revision stehen wir in engem Austausch mit Ihnen, erklären Ergebnisse verständlich und zeigen auf, welche Massnahmen sinnvoll sein können. So wissen Sie jederzeit, wo Ihr Unternehmen steht – finanziell und sogar organisatorisch.
Unser Angebot
- Eingeschränkte Revision gemäss Art. 727a OR
- Ordentliche Revision gemäss Art. 727 OR
- Analyse interner Abläufe und interner Kontrollen (IKS)
- Prüfungen von Stiftungen, Vereinen und Non-Profit-Organisationen
- Spezialprüfungen (z. B. Kapitalerhöhungen, Gründungen, Liquidationen)
- Prüfung von Risikomanagement, Governance und finanziellen Strukturen
- Abschlussbesprechung mit klaren Handlungsempfehlungen
Häufig gestellte Fragen zu Revision der Jahresrechnung
Die eingeschränkte Revision basiert primär auf Befragungen und analytischen Prüfungen. Die ordentliche Revision umfasst darüber hinaus Detailprüfungen, vertiefte Kontrollen und höhere Anforderungen an Dokumentation und Prozesse. Welche Pflicht gilt, hängt von den Kriterien nach Art. 727/727a OR ab.
Die Revision ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn ein Unternehmen die Grössenkriterien gemäss Art. 727 oder 727a OR erfüllt. Viele Unternehmen wählen sie auch freiwillig, da ein geprüfter Abschluss das Vertrauen von Banken, Investoren oder Geschäftspartnern stärkt.
Wir prüfen Unterlagen, Prozesse und interne Kontrollen strukturiert, halten Rückfragen fest, analysieren Auffälligkeiten und besprechen die Ergebnisse direkt mit Ihnen. So erhalten Sie ein klares Bild über die finanzielle Situation und mögliche Verbesserungen.
Ja, sofern Ihre Unternehmung die Kriterien einer ordentlichen Revision nicht erfüllt, weniger als 10 Vollzeitmitarbeitende im Jahresdurchschnitt beschäftigt und sämtliche Aktionäre einem Verzicht zustimmen, kann auf die eingeschränkte Revision verzichtet werden.
Ihre
Ansprechperson
Serge Kunz
Treuhänder mit eidg. Fachausweis
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