Spezial- und Sonderprüfungen
Neben klassischen Revisionen gibt es Situationen, in denen eine gezielte, auf einen bestimmten Sachverhalt fokussierte Prüfung notwendig ist.
Das kann bei Gründungen, Umstrukturierungen, Kapitalveränderungen, Transaktionen oder besonderen Fragestellungen der Fall sein. Wir führen solche Spezialprüfungen sorgfältig und gesetzeskonform durch und schaffen damit eine verlässliche Grundlage für bedeutende unternehmerische Entscheide.
Das kann bei Gründungen, Umstrukturierungen, Kapitalveränderungen, Transaktionen oder besonderen Fragestellungen der Fall sein. Wir führen solche Spezialprüfungen sorgfältig und gesetzeskonform durch und schaffen damit eine verlässliche Grundlage für bedeutende unternehmerische Entscheide.
Spezialprüfungen erfordern spezifisches Fachwissen, ein strukturiertes Vorgehen und ein tiefes Verständnis für die gesetzlichen Anforderungen. Rütsche & Partner führt diese Prüfungen mit hoher Präzision durch, analysiert die relevanten Unterlagen und bestätigt, dass gesetzliche Vorgaben und Bewertungsvorschriften eingehalten werden. Ob Gründung mit Sacheinlagen, Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung, Fusion, Spaltung oder Umwandlung – jede dieser Situationen verlangt eine klare Prüfung und eine nachvollziehbare Bestätigung. Durch unsere Erfahrung in unterschiedlichen Branchen und Unternehmensgrössen können wir individuelle Anforderungen berücksichtigen und massgeschneiderte Lösungen entwickeln. Unsere Berichte schaffen Klarheit für Behörden, Organe, Investoren und Banken und sichern ab, dass Ihr unternehmerischer Schritt auf einer rechtlich sauberen Grundlage erfolgt.
Unser Angebot
- Gründungsprüfungen bei Sacheinlagen, Sachübernahmen oder besonderen Statutenregelungen
- Prüfbestätigungen bei Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen
- Prüfungen bei Fusionen, Spaltungen und Umwandlungen
- Bewertung und Plausibilisieren von eingebrachten Vermögenswerten
- Spezialprüfungen bei ausserordentlichen Geschäftsvorfällen oder internen Fragestellungen
Häufig gestellte Fragen zu Spezial- und Sonderprüfungen
Eine Gründungsprüfung ist nötig, wenn eine Gesellschaft mit Sacheinlagen, Sachübernahmen oder besonderen Gründungsregelungen gegründet wird. Der Revisor bestätigt dabei die korrekte Bewertung der eingebrachten Vermögenswerte und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Ja. Bei der Umwandlung einer GmbH in eine AG ist in der Regel eine Prüfungsbestätigung durch einen zugelassenen Revisor erforderlich. Sie stellt sicher, dass das Eigenkapital den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die Umwandlung ordnungsgemäss erfolgt.
Beispiele sind Kapitalerhöhungen, Kapitalherabsetzungen, Fusionen, Spaltungen oder ausserordentliche Transaktionen. Wir prüfen, welche Form der Bestätigung notwendig ist.
Je nach Verfahren benötigen ihn die Geschäftsleitung, der Verwaltungsrat, das Handelsregisteramt, Behörden, Organe des Unternehmens oder weitere Anspruchsgruppen wie Banken oder Investoren.
Ihre
Ansprechperson
Patrik Jucker
Dipl. Wirtschaftsprüfer
Dipl. Wirtschaftsprüfer Geschäftsführer, VR-Mitglied, Partner